Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Lauflicht FILM, vertreten durch Thomas Tittel (im Folgenden als Lauflicht FILM bezeichnet). Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle

zukünftigen Vertragsverhältnisse mit den Kunden, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsabschluß und Rücktritt

a. Angebote von Lauflicht FILM sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch Lauflicht FILM ohne vorherige Bestätigung zustande.
b. Sollte Lauflicht FILM durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist Lauflicht FILM zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c. Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lauflicht FILM.

IV. Zahlungsverzug

a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
b. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet Lauflicht FILM vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

V. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von Lauflicht FILM ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.

c. Lauflicht FILM kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.

VI. Schadenersatz

Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

VII. Haftung

An Lauflicht FILM übergebene Gegenstände und Materialien werden von Lauflicht FILM grundsätzlich nicht versichert, es sein den Sie werden im Angebot inkludiert. Ansonsten hat der Auftraggeber für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.

VIII. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

Das Rohmaterial (Footage)und alle Projektdateien einschl. zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Lauflicht FILM. Falls eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, vom Kunden gewünscht ist, muss ein dem Projekt angemessenes Buyout vereinbart werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Lauflicht FILM für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien werden von Lauflicht FILM mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.

IX. Nutzungsrechte und Freihaltung

a. Der Kunde sichert Lauflicht FILM zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt Lauflicht FILM die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
b. Der Kunde sichert Lauflicht FILM zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton-und Videomaterialien verfügt und räumt Lauflicht FILM die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
c. Der Kunde verpflichtet sich, Lauflicht FILM von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und Lauflicht FILM entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von Lauflicht FILM aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.

X. Urheberrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe

a. Lauflicht FILM besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.
b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) unserer Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.
c. Der Auftragnehmer kann in den Vertragserzeugnissen oder auf die Vertragserzeugnisse mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.
d. Für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten gilt, soweit nicht anders vereinbart, Standard- Lizenzfreigabe für die weltweite Internetnutzung inkl. sozialen Netzwerken und Videoplattformen wie Facebook, YouTube oder Vimeo für eine Dauer von einem Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen oder anderweitig im Angebot vermerkt werden.

XI. Gewährleistungsanspruch

a. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben.b. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

 

c. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Lauflicht FILM hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

d. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien (insbesondere Flash-Entwicklungsdateien) verändert hat, die von Lauflicht FILM zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

XII. Zusatzleistungen

a. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im KVA erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.

XIII. Personenbezogene Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei Lauflicht FILM zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).

XIV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

XV. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von Lauflicht FILM. Der Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann Lauflicht FILM auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.